Der Betreuungsverein Diakonie Koblenz stellt sich vor

Wir beraten, unterstützen und schulen ehrenamtliche Betreuer/innen und Angehörige sowie Bevollmächtigte.

Unsere Aufgaben:

  • Gewinnung, Schulung, Beratung und Unterstützung von ehrenamtlichen Betreuern und Bevollmächtigten
  • Führung von Betreuungen durch die hauptamtlichen Mitarbeiter
  • Planmäßige Information und Beratung über Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen



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Antrag auf Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft ist kostenfrei.



Kurs zum Betreuungsrecht
„Aus der Praxis für die Praxis“ 2026

Der Kurs beginnt am 14.01.2026


Das vollständige Programm finden Sie hier. >>>

Jahresprogramm Netzwerk Koblenzer Betreuungsvereine 2026


Das Programm finden Sie hier. >>>
21.04.2026 - Aktuelles

Die Sterbehilfe hat uns eingeholt - Vortrag

Donnerstag, 23.04.2026, 15:00 Uhr, Generationenzentrum St. Josef, Beuelsweg 10 in Vallendar
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04.04.2026 - Aktuelles

Infoveranstaltung: Bestattungsrecht und Bestattungsvorsorge

am 21.04.2026 von 17:00 bis 18:30 Uhr in den Räumen des Ev. Kirchenkreises Koblenz
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Was ist Betreuung?

Es handelt sich hier um die rechtliche Betreuung nach § 1896 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

§ 1896 BGB besagt:

Für Menschen, die wegen Erkrankung oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, wird ein Betreuer bestellt. Davor wird allerdings geprüft, für welche Lebensbereiche die Betreuung wirklich erforderlich ist. Für diese Tätigkeiten handelt der Betreuer als gesetzlicher Vertreter der betreuten Person.

Was wird mit der Betreuung erreicht?

Der Betreuer steht der betreuten Person zur Seite und unterstützt sie. Er bestimmt nicht über die betreute Person, sondern handelt nach deren Wünschen und zu deren Wohl. Die betreute Person soll befähigt werden ihr Leben möglichst nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Die Betreuung soll dabei helfen, bestehende Beeinträchtigungen, so weit wie möglich zu überwinden.

Wie geschieht das praktisch?

Um zum Wohl der betreuten Person handeln zu können, muss der Betreuer deren Lebensumstände und Bedürfnisse kennen. Dafür ist der persönliche Kontakt ganz wichtig.
Man darf die Tätigkeit des Betreuers aber nicht mit einer pflegerischen Tätigkeit verwechseln. Der Betreuer ist vor allem gesetzlicher Vertreter und Organisator. Zum Beispiel wird er eine pflegebedürftige behinderte Person nicht selbst pflegen, sondern dafür sorgen, dass ihr eine Pflegeperson zur Verfügung steht.

Im Rahmen dieser organisatorischen Aufgaben stellt der Betreuer, soweit erforderlich, den Kontakt zu Ärzten, Arbeitgebern, Behörden, Vermietern oder anderen Organisationen her.

Was könnte das mit Ihnen zu tun haben?

Sehr viel, denn auch Sie können Betreuer sein! Es handelt sich hier um ein Ehrenamt, für das immer Menschen gesucht werden. Wenn Sie also Betreuer sind oder sich vorstellen können, es zu werden, sind Sie bei uns genau richtig!



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Bodelschwinghstr. 36 a
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vorstand@btv-dw-ko.de
 
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